Galgenreste Šatov
PositionLand/Region Jihomoravský kraj, Bezirk Znojmo, Gemeinde Šatov
33 N 575316 / 5402463 UTM/WGS84
BeschreibungObjektbeschreibung
Vom Galgen bei Šatov (Schattau) sind nur mehr zwei Säulenstümpfe und Bruchstücke der Säulen vorhanden. Nach den Überresten zu schließen bestand der Galgen aus zwei rechteckigen Säulen. Als Baumaterial wurden gemischt Ziegel und teilbehauene Steine verwendet.

Historischer Kontext
Der Galgen gehörte zum Landgericht Schattau und soll im Dreißigjährigen Krieg zur Abschreckung umherziehender Banden errichtet worden sein. 1338 legt Markgraf Karl (der spätere römische Kaiser Karl IV.) fest, daß die Gerichtsbarkeit in Schattau nur von den Znaimer Bürgern ausgeübt werden darf. 1387 wird die Gerichtsbarkeit von Markgraf Jodok von Mähren dem jeweiligen Burggrafen von Frain zugesprochen. Für das Jahr 1691 ist die Hinrichtung einer Maria Wentzlin bezeugt. Über den Galgen wird die Sage erzählt, daß einmal im benachbarten Unterretzbach ein Delinquent gehenkt werden sollte, Unterretzbach jedoch selbst keinen Galgen besaß und sich daher an Schattau "um Nachbarschaftshilfe" wandte. Der Marktrichter von Schattau erklärte sich bereit, die Angelegenheit vor dem hohen Rate vorzutragen. Kurz darauf erhielten die Unterretzbacher jedoch eine Absage mit der Begründung, "der Galgen gehörte nur für sie, ihre Kinder und Kindeskinder".1

Standort und Lage
In der Landgerichtskarte ist der Galgen nicht eingezeichnet, da diese ja nur die Alpenländer behandelt, es ist aber ersichtlich, daß der Galgen direkt an der Grenze zum Landgericht Retz lag, ja sogar direkt an der Kronlandgrenze zwischen Mähren und Österreich.2 Von Šatov aus war der Galgen im unzerstörten Zustand vermutlich sichtbar. Ortsansässigen zufolge soll der Galgen bis nach 1945 bestanden haben und wurde dann von der damaligen CSSR zerstört, da er angeblich Personen die in den Westen flüchteten als Orientierungspunkt diente.3 Das Rechtsdenkmal befindet sich rund 8 Meter nördlich des Grenzzeichens VIII.40 am Galgenberg. Die Überreste sind von Gestrüpp überwachsen.
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1 [Tomas43; S. 36]
2 [LGK; Blatt 3]
3 Hinweis von Siegfried Miketta, Hollabrunn

Literatur: [Tomas43; S. 36]
Bilder/Plan
30.06.200130.06.200130.06.2001Planskizze

© Stefan Lefnaer 14.03.2015